CareLit Fachartikel

GKV-VSG eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten

BROSS, S.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 5 · S. 56 bis 57

Dokument
167022
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
BROSS, S.;
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 7
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Eine weitere Neuerung des GKV-VSG ist, dass innerhalb eines Planungsbereichs auch genehmigte Anstellungen von einem MVZ auf ein anderes MVZ desselben Trägers bzw. mit identischen Gesellschaften verlegt werden können, soweit keine Versorgungsgründe entgegenstehen. Insoweit wurde § 24 Absatz 7 Zulassungsverordnung für Ärzte ergänzt. Dies wird eine Verschärfung der Wettbewerbssituation zur Folge haben, da Einzelpraxen und BAG künftig verstärkt in den Wettbewerb mit großen MVZ-Strukturen mit einem hohen finanziellen Background treten werden und die Anstellungsdichte in der Ärzteschaft weiter steigen wird.

Schlagworte

MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM RECHTSFORM STEUER TECHNIK WETTBEWERB ZUSAMMENARBEIT PATIENTEN GESELLSCHAFTEN RECHTSANWÄLTE ZULASSUNG GESUNDHEIT PFLEGEHEIME SICHERHEIT EFFIZIENZ Health & Care Management Bad Wörishofen