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Zimmermann, A.; · Altenpflege, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 40 bis 43

Dokument
167324
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Zimmermann, A.;
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 41
Seiten
40 bis 43
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Seine Entscheidungen und Vorgaben begründen deshalb auch keine entsprechenden Handlungspflichten auf Seiten der Pflegekräfte. Denn für den Bereich der Gesundheitsfürsorge und auch für den Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen gibt es keine so genannte kumulative Entscheidungsbefugnis für den Betroffenen und den Betreuer oder Bevollmächtigten, sondern ausschließlich eine alternative.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG VERTRAG DEMENZ ALTENPFLEGE ANGEHÖRIGE KÖRPERVERLETZUNG UNSICHERHEIT WISSEN ES VERTRÄGE PATIENTEN BEURTEILUNG PRAXIS COMPUTER INTERNETZUGANG PERSONEN