CareLit Fachartikel
Die Ohren gespitzt!
Holtbernd, T.; · Psych. Pflege heute, Stuttgart · 2016 · Heft 6 · S. 138 bis 139
Dokument
167517
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflicht zum Hören auf das Gehörte Die gegenwärtige Gesellschaft ist eine Bilderwelt. Durch die digitalen Medien wird der „Augen-Blick“ zu einem kurzen Moment. Das Hören geschieht nebenbei und unbemerkt, das Gehörte wird zu einem Hintergrundrauschen. Kurzum: Die Menschen hören wie sie sehen - vielleicht bleiben sie deshalb oft unberührt. Hören verlangt, dass der Hörende sich zum Gehörten in Beziehung setzt, da sonst die akustischen Signale ein Geräusch bleiben.
Schlagworte
MUSIK
GESCHICHTE
UMWELT
MOBILITAET
WAHRNEHMUNG
ZEIT
Hören
Gehörte
Einem
Bleiben
Pflicht
Gegenwärtige
Gesellschaft
Bilderwelt
Digitalen
Medien