CareLit Fachartikel
Freistellung einer gekündigten Chefärztin
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 6 · S. 513 bis 514
Dokument
167816
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter anderem brachte die Chefärztin vor, dieser Passus im Dienstvertrag sei als Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne einer überraschenden BQausel nichtig. Jedenfalls werde sie durch das einseitige Suspendierungsrecht unangemessen benachteiligt. Demgegenüber machte das beklagte Krankenhaus geltend, der Dienstvertrag enthalte keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern sei ein individuell ausgehandelter Vertrag. Dies ergebe sich aus den umfangreichen Vertragsgesprächen, in denen der Vertrag eingehend verhandelt worden sei.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
DIENSTVERTRAG
GERICHT
KRANKENHAUS
URTEIL
ERLASS
RECHTSPRECHUNG
ORTHOPÄDIE
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
NEUROCHIRURGIE
ES
VERHALTEN
KORRESPONDENZ
BERLIN
Das Krankenhaus