CareLit Fachartikel
Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 7 · S. 597 bis 600
Dokument
168139
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Krankenhäuser binden aufgrund des noch bestehenden Ärztemangels externe Honorarärzte in ihre Leistungserbringung ein, um die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses sicherzustellen. Problematisch bei einer solchen Kooperation ist jedoch, dass die augenscheinlich freiberufliche und selbstständige Tätigkeit des Honorararztes von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) ausnahmslos als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gewertet wird und der Krankenhausträger für die Nachzahlung bisher nicht geleisteter Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen wird.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
URTEIL
UNTERNEHMEN
KRANKENHAUSTRÄGER
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
GYNÄKOLOGIE
GEBURTSHILFE
ARBEITSFÖRDERUNG
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
RISIKO
HÖHE