CareLit Fachartikel

Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten

Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 7 · S. 597 bis 600

Dokument
168139
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 108
Seiten
597 bis 600
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Viele Krankenhäuser binden aufgrund des noch bestehenden Ärztemangels externe Honorarärzte in ihre Leistungserbringung ein, um die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses sicherzustellen. Problematisch bei einer solchen Kooperation ist jedoch, dass die augenscheinlich freiberufliche und selbstständige Tätigkeit des Honorararztes von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) ausnahmslos als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gewertet wird und der Krankenhausträger für die Nachzahlung bisher nicht geleisteter Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen wird.

Schlagworte

TÄTIGKEIT KRANKENHAUS KRANKENKASSE URTEIL UNTERNEHMEN KRANKENHAUSTRÄGER KRANKENHÄUSER PATIENTEN GYNÄKOLOGIE GEBURTSHILFE ARBEITSFÖRDERUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT ARBEITSLEISTUNG RISIKO HÖHE