CareLit Fachartikel
Mindestlohn und Bereitschaftsdienst
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 7 · S. 179 bis 181
Dokument
168294
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden in einem Monat sowohl Vollarbeit als auch Bereitschaftsdienste erbracht, muss im Monatsdurchschnitt der Mindestlohn pro Stunde erreicht werden. Unerheblich ist dabei, ob ein Tarifvertrag für den Bereitschaftsdienst eine Stundenvergütung vorsieht, die für sich gesehen die Grenze des § 1 Abs. 2 MiLoG nicht erreicht.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
VERGÜTUNG
ZEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
ENTSCHEIDUNG
HÖHE
MENSCHEN
ES
ACHTSAMKEIT
ENTSPANNUNG
AUFMERKSAMKEIT
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
Rechtsdepesche
Köln