CareLit Fachartikel

Mindestlohn und Bereitschaftsdienst

Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 7 · S. 179 bis 181

Dokument
168294
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 13
Seiten
179 bis 181
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Werden in einem Monat sowohl Vollarbeit als auch Bereitschaftsdienste erbracht, muss im Monatsdurchschnitt der Mindestlohn pro Stunde erreicht werden. Unerheblich ist dabei, ob ein Tarifvertrag für den Bereitschaftsdienst eine Stundenvergütung vorsieht, die für sich gesehen die Grenze des § 1 Abs. 2 MiLoG nicht erreicht.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST VERGÜTUNG ZEIT ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT ENTSCHEIDUNG HÖHE MENSCHEN ES ACHTSAMKEIT ENTSPANNUNG AUFMERKSAMKEIT ARBEIT RECHTSPRECHUNG Rechtsdepesche Köln