Die Erweiterung des Mutterschutzes
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 7 · S. 196 bis 197
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ (Mutterschutzgesetz - MuSchG) ist ein Nachkriegsgesetz. Konkret stammt es aus dem Jahre 1952 und besteht seitdem beinahe unverändert. Das Mutterschutzgesetz bezweckt den Schutz der erwerbstätigen Mutter. Dieser Schutz soll durch drei Säulen gewährleistet werden: Erstens will das Gesetz Mutter und Kind vor Gefahren für Leben und Gesundheit schützen. Zweitens sollen Mütter vor Entgelteinbußen, und drittens vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt werden. Der persönliche Geltungsbereich des Gesetzes bezieht sich auf alle Personen weiblichen Geschlechts, die in e…