Informationsund Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2016 · Heft 7 · S. 37 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die am 8. Februar 1950 geborene Klägerin nimmt die Beklagten wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. Am 28. Mai 2009 stürzte die Klägerin und zog sich eine Oberschenkelhalsfraktur zu. In der von der Beklagten zu 1 betriebenen Klinik wurde eine gelenkerhaltende Operation in Form einer Reposition mit Schraubenosteosynthese durchgeführt. Die Klägerin wurde am 14. Juni 2009 entlassen. Am 3. Februar 2010 stürzte die Klägerin erneut, wobei sie sich eine schwere dislozierte Schaftfraktur zuzog. Sie wurde notfallmäßig in die vo…