Flickenteppich Gesundheitskarte für Flüchtlinge
GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2016 · Heft 8 · S. 48 bis 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
jahrzehntealte Rahmenvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunen, die jetzt wieder in Kraft gesetzt wird. Darin geht es nur um die Modalitäten und Höhe der Abrechnungen zwischen den beiden Vertragspartnern. Dies bezieht die elektronische Gesundheitskarte aber nicht mit ein. Die Versorgung der Flüchtlinge erfolgt über Behandlungsschein. Die Landesverfassung Hessens erlaubt es nicht, die Kommunen, so wie in Schleswig-Holstein, zur Einführung der eGK zu verpflichten. Die kommunalen Vertreter in Hessen folgen der ablehnenden Haltung ihrer kommunalen Spitzenverbände.