CareLit Fachartikel

Flickenteppich Gesundheitskarte für Flüchtlinge

GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2016 · Heft 8 · S. 48 bis 49

Dokument
168735
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
GesundheitsWirtschaft, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 10
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1864-3469
DOI

Zusammenfassung

jahrzehntealte Rahmenvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunen, die jetzt wieder in Kraft gesetzt wird. Darin geht es nur um die Modalitäten und Höhe der Abrechnungen zwischen den beiden Vertragspartnern. Dies bezieht die elektronische Gesundheitskarte aber nicht mit ein. Die Versorgung der Flüchtlinge erfolgt über Behandlungsschein. Die Landesverfassung Hessens erlaubt es nicht, die Kommunen, so wie in Schleswig-Holstein, zur Einführung der eGK zu verpflichten. Die kommunalen Vertreter in Hessen folgen der ablehnenden Haltung ihrer kommunalen Spitzenverbände.

Schlagworte

MEDIZINISCHE PATIENTENKARTE BREMEN BAYERN SACHSEN SCHLESWIG-HOLSTEIN THÜRINGEN FLÜCHTLINGE STÄDTE ES HÖHE SCHREIBEN LANDESREGIERUNG GESUNDHEITSVERSORGUNG BERLIN ZEIT GESUNDHEITSKARTEN