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KONTER UND TIEFSCHLÄGE

Paquet, R.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2016 · Heft 8 · S. 28 bis 33

Dokument
169107
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid
Autor:innen
Paquet, R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 21
Seiten
28 bis 33
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1439-3514
DOI

Zusammenfassung

Gemessen am Anspruch ist jedoch nicht viel passiert. Zwar haben die Krankenhäuser rechtlich immer mehr Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung erhalten. Bei vielen dieser Regelungen sind jedoch dreiseitige Verträge gefordert, das heißt: Die Kas-senärztlichen Vereinigungen (KVen) müssen als Sachwalter des ambulanten Behandlungsmonopols zustimmen. Oder die Konkretisierung findet im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) statt, in dem die niedergelassenen Ärzte ihre Interessen gegen die Krankenhäuser wirksam zur Geltung bringen können.

Schlagworte

THERAPIE KRANKENHAUS POLITIK VERGÜTUNG RECHT GESUNDHEITSSTRUKTURGESETZ KRANKENHÄUSER LEBER VERTRÄGE PAPIER HERZINSUFFIZIENZ EPILEPSIE ES PATIENTEN BETTEN GESUNDHEITSPOLITIK