Anwendung der EuGH-Rechtsprechung zum Fehlerbegriff von Produkten durch das KG Berlin
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 8 · S. 56 bis 68
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über Ansprüche (Schmerzensgeld i. Ft. v. mindestens 20. 000 EUR und Feststellung der Schadensersatzverpflichtung) nach den §§ 1 Abs. 1, 8 Abs. 2 ProdFiaftG wegen einer beim Kl. implantierten und später gebrochenen Fiüftgelenksprothese. Die Bekl. zu 2. ist Herstellerin von Hüftprothesen („V“), die im März 2003 eingeführt und am 15. 02. 2005 komplett zurückgezogen wurden, nachdem sie erstmals im August 2004 Informationen über einen Konusbruch erlangt hatte. Dem im Jahre 1941 geborenen Kl. wurde am 14. 10. 2003 im St. Hedwigs Krankenhaus eine Hüfttotalendoprothese links der V-Reihe implantiert…