CareLit Fachartikel

Anwendung der EuGH-Rechtsprechung zum Fehlerbegriff von Produkten durch das KG Berlin

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 8 · S. 56 bis 68

Dokument
169197
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
56 bis 68
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über Ansprüche (Schmerzensgeld i. Ft. v. mindestens 20. 000 EUR und Feststellung der Schadensersatzverpflichtung) nach den §§ 1 Abs. 1, 8 Abs. 2 ProdFiaftG wegen einer beim Kl. implantierten und später gebrochenen Fiüftgelenksprothese. Die Bekl. zu 2. ist Herstellerin von Hüftprothesen („V“), die im März 2003 eingeführt und am 15. 02. 2005 komplett zurückgezogen wurden, nachdem sie erstmals im August 2004 Informationen über einen Konusbruch erlangt hatte. Dem im Jahre 1941 geborenen Kl. wurde am 14. 10. 2003 im St. Hedwigs Krankenhaus eine Hüfttotalendoprothese links der V-Reihe implantiert…

Schlagworte

GUTACHTEN TECHNIK WISSENSCHAFT ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF GERICHT BERLIN SCHREIBEN HÜFTGELENK ES ENTSCHEIDUNGSFINDUNG HÖHE HÜFTPROTHESEN RISIKO SICHERHEIT ZEIT