CareLit Fachartikel

Genchirurgie am menschlichen Embryo?

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 8 · S. 1227 bis 1228

Dokument
169332
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 113
Seiten
1227 bis 1228
Erschienen: 2016-08-22 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der zweite Einwand, keines der künftigen Individuen, die mit dem korrigierten Genom geboren würden, hätte eingewilligt, ist aus zwei Gründen verfehlt: Erstens bedarf es für den Eingriff in die Körpersphäre eines anderen lange vor der eigenen Geburt und mit der Folge, dass man selbst gesund statt genetisch schwer krank geboren wird schon grundsätzlich keiner Einwilligung. Und zweitens ist unerfindlich, welchen Anspruch ein Embryo haben sollte, das (geschädigte!) Genom eines seiner Großeltern zu erben statt des gesunden Genoms (sagen wir) seines Vaters.

Schlagworte

MENSCHENWÜRDE SICHERHEIT THERAPIE EINWILLIGUNG ELTERN EMBRYO ZIELE REPRODUKTIONSMEDIZIN KEIMZELLEN GENOM PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK ES GROSSELTERN SCHIZOPHRENIE DEUTSCHLAND RISIKO