CareLit Fachartikel
Genchirurgie am menschlichen Embryo?
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 8 · S. 1227 bis 1228
Dokument
169332
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der zweite Einwand, keines der künftigen Individuen, die mit dem korrigierten Genom geboren würden, hätte eingewilligt, ist aus zwei Gründen verfehlt: Erstens bedarf es für den Eingriff in die Körpersphäre eines anderen lange vor der eigenen Geburt und mit der Folge, dass man selbst gesund statt genetisch schwer krank geboren wird schon grundsätzlich keiner Einwilligung. Und zweitens ist unerfindlich, welchen Anspruch ein Embryo haben sollte, das (geschädigte!) Genom eines seiner Großeltern zu erben statt des gesunden Genoms (sagen wir) seines Vaters.
Schlagworte
MENSCHENWÜRDE
SICHERHEIT
THERAPIE
EINWILLIGUNG
ELTERN
EMBRYO
ZIELE
REPRODUKTIONSMEDIZIN
KEIMZELLEN
GENOM
PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK
ES
GROSSELTERN
SCHIZOPHRENIE
DEUTSCHLAND
RISIKO