CareLit Fachartikel
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 9 · S. 347 bis 351
Dokument
169551
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Wirksamkeit der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts einzuhalten hat. Es findet eine sog. doppelte Billigkeitsprüfung statt. In einem ersten Schritt muss es biliigem Ermessen entsprechen, dem Arbeitnehmer die höher bewertete Tätigkeit überhaupt zu übertragen. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
TVÖD
VERGÜTUNG
VEREINBARUNG
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
ES
UNSICHERHEIT
LEISTUNG
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
WAHRNEHMUNG
HEIZUNG
SCHREIBEN
HÖHE
RECHTSPRECHUNG