CareLit Fachartikel

Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 9 · S. 347 bis 351

Dokument
169551
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
347 bis 351
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Wirksamkeit der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts einzuhalten hat. Es findet eine sog. doppelte Billigkeitsprüfung statt. In einem ersten Schritt muss es biliigem Ermessen entsprechen, dem Arbeitnehmer die höher bewertete Tätigkeit überhaupt zu übertragen. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen.

Schlagworte

TÄTIGKEIT TVÖD VERGÜTUNG VEREINBARUNG ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG ES UNSICHERHEIT LEISTUNG ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS WAHRNEHMUNG HEIZUNG SCHREIBEN HÖHE RECHTSPRECHUNG