CareLit Fachartikel

Abrechnung ambulanter Leistungen gemäß § ii6b SGB V

KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 9 · S. 76 bis 77

Dokument
169607
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
76 bis 77
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

116b SGB V wurde zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz in das SGB V eingefügt. Die Vorschrift trug zunächst die Überschrift „Ambulante Behandlung im Krankenhaus“. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen sowie zur Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen eine Ergänzung zur vertragsärztlichen Versorgung. Die ebenso umfangreiche wie unübersichtliche Vorschrift wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1. April 2007 erheblich modifiziert und weiter mit dem GKV-Versor…

Schlagworte

RHEINLAND-PFALZ VERGÜTUNG EVIDENCE-BASED MEDICINE KRANKENHAUS LEISTUNGSABRECHNUNG VEREINBARUNG KRANKENHÄUSER PATIENTEN DIAGNOSTIK LEISTUNG ES KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach