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Der Fehlerverdacht in der Gerichtspraxis eine erste Momentaufnahme mit Hüftprothesen

Martin, J. C.; Handorn, B.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 76 bis 81

Dokument
170021
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Martin, J. C.; Handorn, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
76 bis 81
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das Kammergericht (KG) hat, soweit ersichtlich, nunmehr als erstes Instanzgericht die Rechtsprechung des EuGH in zwei ähnlich gelagerten Fällen ausdrücklich auf eine andere Kategorie von Medizinprodukten als Herzschrittmacher und ICD übertragen. In der hier näher zu beleuchtenden Entscheidung vom 28.08.2015 hat die Patientin selbst den Hersteller einer Hüftprothese wegen eines Fehlerverdacbts des bei ihr eingesetzten Implantats auf Schmerzensgeld und Feststellung der Haftung für zukünftige materielle und immaterielle Schäden in Anspruch genommen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG HERZSCHRITTMACHER SICHERHEIT RECHTSPRECHUNG IMPLANTAT URTEIL HÜFTPROTHESEN LITERATUR DEFIBRILLATOREN PATIENTEN BERLIN GESUNDHEIT LEBEN VERHALTEN ZEIT KAUSALITÄT