Es gilt die „Alles-in-Ordnung-Vermutung“
Pilz, S.; · QUALITAS, Graz · 2014 · Heft 1 · S. 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der jüngst bekannt gewordene Fall der Gynäkologin, die im Verdacht steht, massenweise Krebsabstriche nicht an ein Labor zur Befundung weitergegeben zu haben, ist hierfür ein besorgniserregendes Beispiel. Weder wurde ihre Ordination aus Anlass der Eröffnung visitiert, noch war sie in den darauf folgenden Jahren auf dem Kontrollradar. Bis zur nächsten „Selbstevaluation“, die in Wien erst wieder im Jahr 2015 stattfinden wird, hätte sich an diesem kritikwürdigen Zustand nichts geändert. ÖQMED, die im Auftrag der Österreichischen Ärztekammer die Qualitätsprüfungen vornimmt, wurde erst im Zusammenhang mit den aktuelle…