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Es gilt die „Alles-in-Ordnung-Vermutung“

Pilz, S.; · QUALITAS, Graz · 2014 · Heft 1 · S. 21

Dokument
170284
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
QUALITAS, Graz
Autor:innen
Pilz, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 6
Seiten
21
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1810-1704
DOI

Zusammenfassung

Der jüngst bekannt gewordene Fall der Gynäkologin, die im Verdacht steht, massenweise Krebsabstriche nicht an ein Labor zur Befundung weitergegeben zu haben, ist hierfür ein besorgniserregendes Beispiel. Weder wurde ihre Ordination aus Anlass der Eröffnung visitiert, noch war sie in den darauf folgenden Jahren auf dem Kontrollradar. Bis zur nächsten „Selbstevaluation“, die in Wien erst wieder im Jahr 2015 stattfinden wird, hätte sich an diesem kritikwürdigen Zustand nichts geändert. ÖQMED, die im Auftrag der Österreichischen Ärztekammer die Qualitätsprüfungen vornimmt, wurde erst im Zusammenhang mit den aktuelle…

Schlagworte

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