CareLit Fachartikel

Brauchen Arzte und Spitäler einen Dolmetscher?

Straub, M.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2016 · Heft 3 · S. 14 bis 15

Dokument
170411
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das österreichische Gesundheitswesen, Graz
Autor:innen
Straub, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 57
Seiten
14 bis 15
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
0472-5530
DOI

Zusammenfassung

Die Behandlung eines Patienten setzt grundsätzlich dessen Einwilligung voraus. Eine rechtswirksame Einwilligung wiederum setzt grundsätzlich die medizinische Aufklärung in einer für den Patienten verständlichen Form voraus. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen die Behandlung so dringend notwendig ist, dass ansonsten das Leben des Patienten gefährdet würde oder die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bestünde. Aufklärungsblätter (auch nicht fremdsprachige) allein genügen für eine Aufklärung eines (fremdsprachigen) Patienten nicht.

Schlagworte

THERAPIE PATIENT GESUNDHEITSWESEN KOSTEN DEUTSCH EINWILLIGUNG PATIENTEN LEBEN SPRACHE VERSTÄNDNIS LEISTUNG PRAXIS Das österreichische Gesundheitswesen Graz