CareLit Fachartikel
BGH: Ein Bevollmächtigter muss redlich und geeignet sein
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 26 bis 27
Dokument
170488
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung hatte ein an Demenz leidender Heimbewohner eine Angehörige als Bevollmächtigte bzw. als zu bestellende Betreuerin bestimmt. Die Gerichte hatten jedoch einen Berufsbetreuer eingesetzt, weil die Angehörige Geldbeträge in Höhe von knapp 20 000 Euro von den Konten den Betroffenen abgehoben hatte, ohne deren Verwendung genau nachweisen zu können. Diese gerichtlichen Entscheidungen wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
ANGEHÖRIGE
PATIENTENVERFUEGUNG
VOLLMACHT
BETREUUNGSRECHT
ZIEL
BEVOLLMÄCHTIGTER
DEMENZ
HÖHE
BERATER
PATIENTENVERFÜGUNGEN
PFLEGEHEIME
MENSCHEN
LICHT
VERTRAUEN
FREUNDE