CareLit Fachartikel
Der BGH zum Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses
Heppekausen, C.; Walter, U.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 76 bis 79
Dokument
170568
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich schon wieder mit nach § 17 Abs. 2, 3 Kran-kenhausentgeltgesetz, KHEntgG, vereinbarter wahlärztlicher Behandlung zu beschäftigen, ln dem jüngst vom höchsten deutschen Zivilgericht entschiedenen Fall stand jedoch weder der Wortlaut einer Formularvereinbarung zu wahlärztlichen Leistungen im Vordergrund noch etwa der Einsatz eines Stellvertreters für den jeweiligen Wahlarzt, sei es bei vorhersehbarer bzw. nicht vorhersehbarer Verhinderung.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENT
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
VEREINBARUNG
Vorhersehbarer
Hatte
Schon
Wieder
Kran-Kenhausentgeltgesetz
Khentgg
Vereinbarter
Wahlärztlicher
Behandlung
Beschäftigen