Schutzzertifikate auch für Medizinprodukte?
Czettritz, P. v.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 349 bis 351
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das ergänzende Schutzzertifikat ist ein Schutzrecht sui generisk Es wurde geschaffen, weil die Laufzeit eines Patentes maximal 20 Jahre beträgt und neue Arzneimittel ein oftmals langwieriges Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, bevor die erstmalige Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wird, wodurch sich für die Nutzungsdauer der Patente ein erheblicher Zeitverlust ergibt. Dieser soll durch das ergänzende Schutzzertifikat ausgeglichen werden, weshalb die Verordnung EG Nr. 469/2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel ermöglicht, den Patentschutz für ein Erzeugnis, für das eine Zulass…