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Schutzzertifikate auch für Medizinprodukte?

Czettritz, P. v.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 349 bis 351

Dokument
170688
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Czettritz, P. v.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
349 bis 351
Erschienen: 2016-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das ergänzende Schutzzertifikat ist ein Schutzrecht sui generisk Es wurde geschaffen, weil die Laufzeit eines Patentes maximal 20 Jahre beträgt und neue Arzneimittel ein oftmals langwieriges Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, bevor die erstmalige Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wird, wodurch sich für die Nutzungsdauer der Patente ein erheblicher Zeitverlust ergibt. Dieser soll durch das ergänzende Schutzzertifikat ausgeglichen werden, weshalb die Verordnung EG Nr. 469/2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel ermöglicht, den Patentschutz für ein Erzeugnis, für das eine Zulass…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RICHTLINIE WIRKUNG MEDIZINPRODUKT ENTSCHEIDUNG ZERTIFIZIERUNG ES PATENTE ZULASSUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG TIERARZNEIMITTEL HIRNTUMOREN CARMUSTIN DEUTSCHLAND PHARMAKOLOGIE