BGH: Patientenverfügung konkret bitte
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 1 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat letztendlich entschieden, dass in diesem Fall die Formulierungen in der Patientenverfügung nicht ausreichen, um erkennen zu können, dass die Patientin die künstliche Ernährung tatsächlich als Behandlungsmaßnahme ablehnt. Zwar sollen die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung nicht überspannt werden, so das Gericht, allerdings sollte der Betroffene „umschreibend festlegen“, was er hinsichtlich medizinischer Behandlung will und was nicht. Die Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen keine hinreichende konkrete Behandlungsents…