CareLit Fachartikel

BGH: Patientenverfügung konkret bitte

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 1 · S. 8

Dokument
170836
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 6
Seiten
8
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat letztendlich entschieden, dass in diesem Fall die Formulierungen in der Patientenverfügung nicht ausreichen, um erkennen zu können, dass die Patientin die künstliche Ernährung tatsächlich als Behandlungsmaßnahme ablehnt. Zwar sollen die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung nicht überspannt werden, so das Gericht, allerdings sollte der Betroffene „umschreibend festlegen“, was er hinsichtlich medizinischer Behandlung will und was nicht. Die Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen keine hinreichende konkrete Behandlungsents…

Schlagworte

PATIENTENVERFÜGUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG GERICHT URTEIL MAGENSONDE PATIENTENVERFÜGUNGEN ES ANFÄLLE KOMMUNIKATION GESCHWISTER ERNÄHRUNG PRAXIS KRANKHEIT LEBENSQUALITÄT TOD