CareLit Fachartikel
Netzwerk Europa
Balling, S.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2016 · Heft 1 · S. 6 bis 9
Dokument
170901
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die neue Regulierung wirkt solchen Skandalen jedenfalls viel stärker präventiv entgegen. Künftig müssen die Benannten Stellen, die für die Zulassung von Medizinprodukten in der EU zuständig sind, nachweisen, dass sie über bestimmte Mindestqualifikationen verfügen, wenn sie bestimmte Klassen von Medizinprodukten überwachen. Wir schaffen wesentlich mehr Transparenz, weil es künftig ein Verzeichnis dieser Stellen gibt.
Schlagworte
EUROPA
INDUSTRIE
GESUNDHEIT
LEBEN
FRANKREICH
LITAUEN
BRUSTIMPLANTATE
ZULASSUNG
DEUTSCHLAND
ES
SICHERHEIT
PATIENTEN
KANADA
GESUNDHEITSPOLITIK
ORGANISATIONEN
GLÜCK