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Balling, S.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2016 · Heft 1 · S. 6 bis 9

Dokument
170901
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
GesundheitsWirtschaft, Melsungen
Autor:innen
Balling, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 10
Seiten
6 bis 9
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1864-3469
DOI

Zusammenfassung

Die neue Regulierung wirkt solchen Skandalen jedenfalls viel stärker präventiv entgegen. Künftig müssen die Benannten Stellen, die für die Zulassung von Medizinprodukten in der EU zuständig sind, nachweisen, dass sie über bestimmte Mindestqualifikationen verfügen, wenn sie bestimmte Klassen von Medizinprodukten überwachen. Wir schaffen wesentlich mehr Transparenz, weil es künftig ein Verzeichnis dieser Stellen gibt.

Schlagworte

EUROPA INDUSTRIE GESUNDHEIT LEBEN FRANKREICH LITAUEN BRUSTIMPLANTATE ZULASSUNG DEUTSCHLAND ES SICHERHEIT PATIENTEN KANADA GESUNDHEITSPOLITIK ORGANISATIONEN GLÜCK