CareLit Fachartikel
Investitionskosten: Ein Gesetz sorgt für Verzweiflung
GEISLER, F.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 6
Dokument
170948
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eigentlich sollte zum Jahresbeginn 2017 die neue Regelung zur Berechnung der Investitionskosten nach dem Altenpflegegesetz für die Heime in Nordrhein-Westfalen (NRW) starten. Die Kosten sollen dann nach dem sogenannten Tatsächlichkeitsprinzip abgerechnet werden. Als Investitionskosten dürfen Heimträger nach der Neuregelung gegenüber den Bewohnern nur noch tatsächlich erfolgte Ausgaben für Bau, Miete, Instandhaltung oder Modernisierungen von Gebäuden und Inventar abrechnen. Bisher wurden häufig pauschalierte Beträge in Rechnung gestellt.
Schlagworte
GESETZ
FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE
ALTENPFLEGEGESETZ
KOSTEN
MIETE
RECHT
INSTANDHALTUNG
VERTRÄGE
HÖHE
PFLEGEHEIME
ZEIT
ES
LANDESREGIERUNG
VERZÖGERUNG
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS