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Investitionskosten: Ein Gesetz sorgt für Verzweiflung

GEISLER, F.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 6

Dokument
170948
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
GEISLER, F.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
6
Erschienen: 2016-10-14 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Eigentlich sollte zum Jahresbeginn 2017 die neue Regelung zur Berechnung der Investitionskosten nach dem Altenpflegegesetz für die Heime in Nordrhein-Westfalen (NRW) starten. Die Kosten sollen dann nach dem sogenannten Tatsächlichkeitsprinzip abgerechnet werden. Als Investitionskosten dürfen Heimträger nach der Neuregelung gegenüber den Bewohnern nur noch tatsächlich erfolgte Ausgaben für Bau, Miete, Instandhaltung oder Modernisierungen von Gebäuden und Inventar abrechnen. Bisher wurden häufig pauschalierte Beträge in Rechnung gestellt.

Schlagworte

GESETZ FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE ALTENPFLEGEGESETZ KOSTEN MIETE RECHT INSTANDHALTUNG VERTRÄGE HÖHE PFLEGEHEIME ZEIT ES LANDESREGIERUNG VERZÖGERUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS