Für den Fall des Falles
Freisleben-Teutscher, C.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2016 · Heft 1 · S. 16 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2006 gibt es die gesetzlich geregelte Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu verfassen. Darin kann festgehalten werden, dass im Fall eines Unfalls oder einer lebensbedrohlichen Krankheit lebenserhaltende Maßnahmen unterbleiben sollen. Wer spezifische Wünsche äußern will, etwa bestimmte Behandlungsformen, an welchem Ort er oder sie in der letzten Lebensphase sein möchte oder wer für definierte Lebensbereiche Entscheidungen übernehmen soll, kann dies in einer Vorsorgevollmacht dokumentieren. Beide Dokumente können jederzeit geändert oder widerrufen werden.