CareLit Fachartikel
Krankenversicherungsrecht - Leistungsrecht
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 210 bis 212
Dokument
171109
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entgegen dem Sozialgericht sei das Vorgehen des Beklagten mit einem Eingriff in die Berufswahl gleichzustellen. Denn von dem Verlust der Abrechnungsbefugnis für Leistungen der manuellen Therapie seien 30 Prozent der Tätigkeiten betroffen worden, welche ihren der Klägerin Umsatz ausmachten. Die restriktive Behandlung von Masseuren / medizinischen Bademeistern habe zu einer Abnahme der Ausgaben für die Heilmittelversorgung um 9,1 Prozent im Jahre 2009 gegenüber dem Jahr 2007 geführt.
Schlagworte
THERAPIE
BADEMEISTER
URTEIL
WEITERBILDUNG
VEREINBARUNG
BUNDESGERICHTSHOF
PHYSIOTHERAPEUTEN
GESUNDHEIT
FAMILIE
SCHREIBEN
BERLIN
BERUFSGRUPPEN
BEVÖLKERUNG
BERUFE
FREIHEIT
WAHRNEHMUNG