CareLit Fachartikel
Anti-Dekubitus-Hilfsmittel: So sieht die Rechtslage aus
Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 11 · S. 7 bis 8
Dokument
171275
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass die Patienten zu Hause häufig auf die Lieferung von Hilfsmitteln gegen Dekubitus wie Matratzen sehr lange warten müssen oder erst gar keine bekommen, haben Sie sicherlich die letzten Jahre auch schon erlebt. Was wirklich rechtlich vorgeschrieben ist und wo sich auch Angehörige informieren können, wird nachfolgend beschreiben. Darüber hinaus wird aufgezeigt, dass Kostenträger auch unter bestimmten Fällen präventiv leisten müssen also die Anti-Dekubitusmatratze finanzieren müssen, wenn noch kein Dekubitus entstanden ist.
Schlagworte
SPEZIALMATRATZE
PFLEGEHILFSMITTEL
KRANKENKASSE
DEKUBITUS
ANGEHÖRIGE
BEITRÄGE
PATIENTEN
ES
VERTRÄGE
RISIKO
TEXTILIEN
NAMEN
EUGENIA
DRUCK
Häusliche Pflege
Hannover