CareLit Fachartikel

Anti-Dekubitus-Hilfsmittel: So sieht die Rechtslage aus

Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 11 · S. 7 bis 8

Dokument
171275
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
7 bis 8
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Dass die Patienten zu Hause häufig auf die Lieferung von Hilfsmitteln gegen Dekubitus wie Matratzen sehr lange warten müssen oder erst gar keine bekommen, haben Sie sicherlich die letzten Jahre auch schon erlebt. Was wirklich rechtlich vorgeschrieben ist und wo sich auch Angehörige informieren können, wird nachfolgend beschreiben. Darüber hinaus wird aufgezeigt, dass Kostenträger auch unter bestimmten Fällen präventiv leisten müssen also die Anti-Dekubitusmatratze finanzieren müssen, wenn noch kein Dekubitus entstanden ist.

Schlagworte

SPEZIALMATRATZE PFLEGEHILFSMITTEL KRANKENKASSE DEKUBITUS ANGEHÖRIGE BEITRÄGE PATIENTEN ES VERTRÄGE RISIKO TEXTILIEN NAMEN EUGENIA DRUCK Häusliche Pflege Hannover