CareLit Fachartikel

Rein theoretisch

Riegler, A.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2015 · Heft 8 · S. 31 bis 33

Dokument
171408
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das österreichische Gesundheitswesen, Graz
Autor:innen
Riegler, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 56
Seiten
31 bis 33
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0472-5530
DOI

Zusammenfassung

Aufklärungspflicht über die weiteren Schritte und deren mögliche Folgen besteht von Seiten der Gesundheitsdienstleister nicht nur im klinischen Setting, sondern auch im Bereich der Forschung. Sollte es zu Eingriffen ohne vorherige schriftliche Einwilligung oder zu un-vollständiger Aufklärung des Patienten kommen, so sind Auseinandersetzungen vor Gericht programmiert. Selbst Personen, die die gesetzlich notwendige Aufklärung über einen bevorstehenden Eingriff vornehmen, diesen aber nicht durchführen, können für einen während der Behandlung entstandenen Körperschaden später zur Verantwortung gezogen werden.

Schlagworte

BETREUUNG PATIENT EINWILLIGUNG THERAPIE FORSCHUNG MODELL PATIENTEN PERSONEN ROLLE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG SPRACHE PRAXIS GESUNDHEITSKOMPETENZ PATIENTENZUFRIEDENHEIT UNTERLAGEN WISSEN