Rein theoretisch
Riegler, A.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2015 · Heft 8 · S. 31 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufklärungspflicht über die weiteren Schritte und deren mögliche Folgen besteht von Seiten der Gesundheitsdienstleister nicht nur im klinischen Setting, sondern auch im Bereich der Forschung. Sollte es zu Eingriffen ohne vorherige schriftliche Einwilligung oder zu un-vollständiger Aufklärung des Patienten kommen, so sind Auseinandersetzungen vor Gericht programmiert. Selbst Personen, die die gesetzlich notwendige Aufklärung über einen bevorstehenden Eingriff vornehmen, diesen aber nicht durchführen, können für einen während der Behandlung entstandenen Körperschaden später zur Verantwortung gezogen werden.