CareLit Fachartikel

Behandlungsabbruch beim einwilligungsunfähigen Patienten

Grosse, C.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2015 · Heft 5 · S. 21 bis 23

Dokument
171421
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das österreichische Gesundheitswesen, Graz
Autor:innen
Grosse, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 56
Seiten
21 bis 23
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
0472-5530
DOI

Zusammenfassung

Voraussetzung für die Zulässigkeit einer medizinischen Heilbehandlung ist neben der medizinischen Indikation und der Einhaltung der medizinischen Sorgfaitsregeln die Einwilligung des einsichtsund urteilsfähigen Patienten. Daher kann der einwilligungsfähige Patient durch Verweigerung oder Widerruf seiner Einwilligung den Abbruch bzw. die Nichtaufnahme einer medizinisch indizierten Behandlung rechtlich erzwingen, selbst wenn diese Entscheidung den Tod nach sich zieht. Ob ein Patient in der konkreten Situation einwilligungsfähig ist, hat der behandelnde Arzt (allenfalls unter Beiziehung eines psychiatrischen Konsil…

Schlagworte

THERAPIE PATIENTENVERFÜGUNG ENTSCHEIDUNG PATIENT PATIENTENVERFUEGUNG EINWILLIGUNG PATIENTEN TOD BEHANDLUNGSVERWEIGERUNG LEBENSERWARTUNG KRANKHEIT RECHTSANWÄLTE PATIENTENVERFÜGUNGEN PERSÖNLICHKEIT STRAHLENTHERAPIE LITERATUR