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Rabattgrenze gilt auch für Direktvertrieb

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 11 · S. 464 bis 469

Dokument
171896
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
464 bis 469
Erschienen: 2016-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Gewähren von Preisnachlässen und Vergütungen durch einen pharmazeutischen Unternehmer beim Direktvertrieb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken sowie die Werbung hiermit verstößt gegen §§78 AMG, § 2 I AMPreisV bzw. § 7 HWG, sofern hierdurch der Großhändlerzuschlag von 3,15 %, höchstens 37,80 EUR, überschritten wird.

Schlagworte

URTEIL MARKETING ARZNEIMITTEL APOTHEKER HAMBURG WETTBEWERB APOTHEKEN WERBUNG SELBSTKONTROLLE INDUSTRIE RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN ES VERHALTEN DOKUMENTATION VERSICHERUNG