CareLit Fachartikel
Rabattgrenze gilt auch für Direktvertrieb
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 11 · S. 464 bis 469
Dokument
171896
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gewähren von Preisnachlässen und Vergütungen durch einen pharmazeutischen Unternehmer beim Direktvertrieb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken sowie die Werbung hiermit verstößt gegen §§78 AMG, § 2 I AMPreisV bzw. § 7 HWG, sofern hierdurch der Großhändlerzuschlag von 3,15 %, höchstens 37,80 EUR, überschritten wird.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
ARZNEIMITTEL
APOTHEKER
HAMBURG
WETTBEWERB
APOTHEKEN
WERBUNG
SELBSTKONTROLLE
INDUSTRIE
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
ES
VERHALTEN
DOKUMENTATION
VERSICHERUNG