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Gute Absichtenunerwünschte Folgen

Bublitz, T.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 11 · S. 32 bis 34

Dokument
172046
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Bublitz, T.;
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
32 bis 34
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Psychiatrie-Finanzierungsgesetz (PsychVVG) soll die Qualität der Patientenver-sorgung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern verbessert und mehr Transparenz bei den Leistungen und Vergütungen geschaffen werden. Diese durchaus richtigen und wichtigen Ziele lassen sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings kaum erreichen. Vor allem, weil die vorgesehenen Personalmindestvorgaben eher wie eine Innovationsbremse wirken als zur Qualitätssicherung beitragen.

Schlagworte

PERSONAL THERAPIE KOSTEN KRANKENHAUS BERLIN ENTWICKLUNG KRANKENHÄUSER HAND BEVÖLKERUNG BUNDESREGIERUNG GESUNDHEITSWESEN MENSCHEN DEUTSCHLAND PATIENTEN KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach