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Pflicht zur geplanten Überleitung

Thomae, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 1 · S. 60 bis 63

Dokument
172927
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Thomae, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 34
Seiten
60 bis 63
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, den Übergang von der stationären in die ambulante Weiterversorgung im Wege eines Entlassmanagements zu regeln. Dies schreibt das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in § 39 Abs. la SGB V vor. Auf einen darin vorgesehenen Rahmenvertrag zu Einzelheiten des Entlassmanagements konnten sich die Selbstverwaltungspartner allerdings nicht einigen. Das Erweiterte Bundesschiedsamt hat nunmehr am 13. Oktober 2016 einen entsprechenden Vertrag verbindlich festgelegt, der zum 1. Juli 2017 in Kraft treten soll…

Schlagworte

KRANKENHAUS PATIENTENUEBERLEITUNG PATIENT THERAPIE VERTRAG RECHT KRANKENHÄUSER KOMMUNIKATION PATIENTEN KRANKENPFLEGE RICHTLINIE ZEIT APOTHEKEN FORMULARE BESCHEINIGUNG BERUFSGRUPPEN