Pflicht zur geplanten Überleitung
Thomae, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 1 · S. 60 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, den Übergang von der stationären in die ambulante Weiterversorgung im Wege eines Entlassmanagements zu regeln. Dies schreibt das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in § 39 Abs. la SGB V vor. Auf einen darin vorgesehenen Rahmenvertrag zu Einzelheiten des Entlassmanagements konnten sich die Selbstverwaltungspartner allerdings nicht einigen. Das Erweiterte Bundesschiedsamt hat nunmehr am 13. Oktober 2016 einen entsprechenden Vertrag verbindlich festgelegt, der zum 1. Juli 2017 in Kraft treten soll…