Aufklärungspflicht über das Risiko einer Lähmung
Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Kläger, Sportlehrer und Handballtrainer, wurde wegen einer Hüftkopfnekrose rechts von dem beklagten Operateur in der (gleichfalls beklagten) Klinik im Juni 2010 eine Hüftgelenkstotal-endoprothese implantiert. Infolge der Operation leidet der Kläger an einer Plexusläsion, einer Fußhebereinschließlich einer Zehenheberparese und einer Fußsenkerparese. Ihm ist es seitdem nicht mehr möglich, normal zu stehen und zu gehen; auch Sport kann er nicht mehr treiben. Das Aufklärungsgespräch am Tag vor der Operation hatte eine Assistenzärztin durchgeführt. An diesem Tag Unterzeichnete der Kläger einen Aufklärungsbogen, i…