CareLit Fachartikel

Entschädigung bei unmittelbarer Benachteiligung wegen einer Behinderung

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 2 · S. 74 bis 78

Dokument
173674
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
74 bis 78
Erschienen: 2017-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG haben die Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Dies bedeutet nach Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderung u. a. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten.

Schlagworte

RICHTLINIE ARBEITGEBER BEHINDERUNG ENTSCHÄDIGUNG KÜNDIGUNG DISKRIMINIERUNG MENSCHEN ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG MENSCHENRECHTE POLIZEI ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ES FORTBILDUNG BERATUNG