CareLit Fachartikel

Arbeitsverhältnis Übergang auf die Optionskommune

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 3 · S. 117 bis 118

Dokument
174160
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
117 bis 118
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach §6c Abs. 1 Satz 1 SGB 11 treten nur die Beschäftigten der BA in den Dienst des kommunalen Trägers über, die am Tag vor dessen Zulassung und mindestens 24 Monate davor Aufgaben der BA in der Grundsicherung wahrgenommen haben. Dabei stehen Unterbrechungen der tatsächlichen Tätigkeit, zu denen es im Referenzzeitraum kommt, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht entgegen, sofern diese Unterbrechungen nach § 19 Abs. 6 TV-BA für die Laufzeit in den Entwicklungsstufen unschädlich sind. Insoweit tritt kraft tariflich angeordneter Fiktion kein Verlust an Erfahrungswissen ein.

Schlagworte

TÄTIGKEIT KOMMUNE ARBEITNEHMER EINSTELLUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT ZULASSUNG ARBEITSVERHÄLTNIS Die Personalvertretung Berlin