CareLit Fachartikel

Dokumentationszeit reicht hinten und vorne nicht

Bossow, K.; · physiopraxis, Stuttgart · 2015 · Heft 4 · S. 59

Dokument
174995
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Bossow, K.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 13
Seiten
59
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich ist ein Therapeut laut Bürgerlichem Gesetzbuch zur Dokumentation verpflichtet. Dafür muss er sämtliche aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse notieren. Diese gesetzliche Verpflichtung steht im Zusammenhang mit dem Behandlungsvertrag, der zwischen dem Praxisinhaber und dem Patienten geschlossen wird. Damit hat der Praxisinhaber gegenüber dem Patienten die Pflicht, die Behandlung ordnungsgemäß zu dokumentieren. Der Therapeut ist als Angestellter des Praxisinhabers aus rechtlicher Sicht ein sogenannter Verrichtungsbzw. Erfüllungsgehilfe. Im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses…

Schlagworte

ARBEITGEBER DOKUMENTATION ARBEITNEHMER THERAPIE ARBEITSZEIT ZEIT PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS physiopraxis Stuttgart