CareLit Fachartikel

EuGH konkretisiert Haftung für fehlerhafte Medizinprodukte

Braem, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 4 · S. 13

Dokument
175294
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Braem, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
13
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Medizinproduktehersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eines Medizinproduktes ein Bewertungsverfahren durchführen, um sicherzustellen, dass das Produkt die rechtlichen Anforderungen erfüllt und keine Gefährdung für die Patienten darstellt. Im Rahmen dieses Konformitätsbewertungsverfahrens müssen Medizinprodukte ab einer bestimmten Risikoklasse von einer unabhängigen Prüfstelle (sog. „benannte Stelle“) bewertet und zertifiziert werden. Hintergrund der EuGH-Entscheidung war eine Schadensersatzklage wegen minderwertiger Brustimplantate, die eine Geschädigte in Deutschland gegen den TÜV Rheinland angestrengt hatt…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG MEDIZINPRODUKT URTEIL VERLETZUNG VORSCHRIFTEN ZERTIFIZIERUNG PATIENTEN BRUSTIMPLANTATE DEUTSCHLAND LICHT EFFIZIENZ SICHERHEIT KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach