EuGH konkretisiert Haftung für fehlerhafte Medizinprodukte
Braem, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 4 · S. 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Medizinproduktehersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eines Medizinproduktes ein Bewertungsverfahren durchführen, um sicherzustellen, dass das Produkt die rechtlichen Anforderungen erfüllt und keine Gefährdung für die Patienten darstellt. Im Rahmen dieses Konformitätsbewertungsverfahrens müssen Medizinprodukte ab einer bestimmten Risikoklasse von einer unabhängigen Prüfstelle (sog. „benannte Stelle“) bewertet und zertifiziert werden. Hintergrund der EuGH-Entscheidung war eine Schadensersatzklage wegen minderwertiger Brustimplantate, die eine Geschädigte in Deutschland gegen den TÜV Rheinland angestrengt hatt…