Bund übernimmt Entschädigung
Gießelmann, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 4 · S. 642 bis 643
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Blutskandal aus den 1980er-Jahren steht wieder auf der Agenda der Gesundheitspolitik. Etwa 30 Jahre nachdem sich mehr als 4 000 Bluter durch verunreinigte Gerinnungspräparate mit HIV, Hepatitis B und C (HCV) infiziert haben, will der Bund die monatlichen Entschädigungszahlungen dauerhaft übernehmen zumindest für jene, die sich damals mit HIV infiziert haben. Für die bisherigen Geldgeber, Pharmaunternehmen, Länder und Deutsches Rotes Kreuz (DRK), besteht keine Zahlungspflicht. Sie sollen aus dem Stiftungsrat „Humanitäre Hilfe“ austreten. So sieht es das HIV-Hilfe-Gesetz (HIVHG) vor, das aller Voraussicht noch…