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Bund übernimmt Entschädigung

Gießelmann, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 4 · S. 642 bis 643

Dokument
175612
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Gießelmann, K.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 114
Seiten
642 bis 643
Erschienen: 2017-04-21 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der Blutskandal aus den 1980er-Jahren steht wieder auf der Agenda der Gesundheitspolitik. Etwa 30 Jahre nachdem sich mehr als 4 000 Bluter durch verunreinigte Gerinnungspräparate mit HIV, Hepatitis B und C (HCV) infiziert haben, will der Bund die monatlichen Entschädigungszahlungen dauerhaft übernehmen zumindest für jene, die sich damals mit HIV infiziert haben. Für die bisherigen Geldgeber, Pharmaunternehmen, Länder und Deutsches Rotes Kreuz (DRK), besteht keine Zahlungspflicht. Sie sollen aus dem Stiftungsrat „Humanitäre Hilfe“ austreten. So sieht es das HIV-Hilfe-Gesetz (HIVHG) vor, das aller Voraussicht noch…

Schlagworte

AIDS DRK ENTSCHÄDIGUNG GESETZ GESUNDHEITSPOLITIK HEPATITIS HIV MENSCHEN HÄRTE Deutsches Ärzteblatt Köln