CareLit Fachartikel

Kopftuchverbot

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 235 bis 237

Dokument
175625
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
235 bis 237
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Art. 2 Abs. 2 Buchst, a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass das Verbot, ein islamisches Kopftuch zu tragen, das sich aus einer internen Regel eines privaten Unternehmens ergibt, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens am Arbeitsplatz verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung im Sinne dieser Richtlinie darstellt.

Schlagworte

RICHTLINIE RELIGION DISKRIMINIERUNG FRAU VERBOT ARBEITNEHMER TRAGEN ARBEITSPLATZ PERSONEN POLITIK RASSISMUS BELGIEN ZEIT ES FREIHEIT ROM