CareLit Fachartikel
Kopftuchverbot nach Kundenbeschwerde
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 237 bis 239
Dokument
175626
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, die Leistungen dieses Arbeitgebers nicht mehr von einer Arbeitnehmerin ausführen zu lassen, die ein islamisches Kopftuch trägt, nicht als eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann.
Schlagworte
ANFORDERUNG
RICHTLINIE
PATIENTENUEBERLEITUNG
TÄTIGKEIT
URTEIL
DISKRIMINIERUNG
ES
MENSCHENRECHTE
TRAGEN
ARBEITSPLATZ
SCHREIBEN
ARBEITSLEISTUNG
PARIS
FREIHEIT
RELIGION
PERSONEN