CareLit Fachartikel

Kopftuchverbot nach Kundenbeschwerde

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 237 bis 239

Dokument
175626
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
237 bis 239
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, die Leistungen dieses Arbeitgebers nicht mehr von einer Arbeitnehmerin ausführen zu lassen, die ein islamisches Kopftuch trägt, nicht als eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann.

Schlagworte

ANFORDERUNG RICHTLINIE PATIENTENUEBERLEITUNG TÄTIGKEIT URTEIL DISKRIMINIERUNG ES MENSCHENRECHTE TRAGEN ARBEITSPLATZ SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG PARIS FREIHEIT RELIGION PERSONEN