CareLit Fachartikel
Auslegung einer Bezugnahmeklausel „Neuvertrag
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 245 bis 248
Dokument
175629
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der 2012 erhobenen Klage verlangt die Kl. die Differenz zwischen der ihr gezahlten Vergütung und der tariflichen Vergütung nach dem aktuellen ETV Nr. 3 VPKA, der von der Bezugnahmeklausel erfasst sei. Der Bekl. beruft sich darauf, die Änderungsvereinbarung vom 9.12.2003 sei nur aufgrund des Arbeitszeitwunsches der Kl. erfolgt. Das LAG hat die Klage abgewiesen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BUNDESREGIERUNG
VERGÜTUNG
URTEIL
SERVICE
TRAGEN
BEURTEILUNG
VERSTÄNDNIS
ARBEIT
SPRACHE
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
RICHTLINIE
VERHALTEN
NATUR