CareLit Fachartikel
Zurechnung von Folgeschäden nach einer fehlerhaften laparoskopischen Gastropexie
Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 5 · S. 142 bis 145
Dokument
176283
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich und fehlerhaft durchgeführt, hat der erstbehandelnde Arzt auch für diesen Behandlungsfehler grundsätzlich zu haften. Der Zurechnungszusammenhang kann dann unterbrochen sein, wenn der zweitbehandelnde Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht in außergewöhnlich hohem Maße verletzt (besonders grober Behandlungsfehler). Die Annahme allein eines groben Behandlungsfehlers unterbricht den Zusammenhang dagegen nicht.
Schlagworte
MAGEN
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
ENTSCHEIDUNG
SCHMERZENSGELD
GASTROPEXIE
ZWERCHFELL
PRAXIS
BAUCHWAND
NAHTMATERIAL
PLEURITIS
NARBE
MAGENFUNDUS
SICHERHEIT
ES