CareLit Fachartikel

Zurechnung von Folgeschäden nach einer fehlerhaften laparoskopischen Gastropexie

Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 5 · S. 142 bis 145

Dokument
176283
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 14
Seiten
142 bis 145
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich und fehlerhaft durchgeführt, hat der erstbehandelnde Arzt auch für diesen Behandlungsfehler grundsätzlich zu haften. Der Zurechnungszusammenhang kann dann unterbrochen sein, wenn der zweitbehandelnde Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht in außergewöhnlich hohem Maße verletzt (besonders grober Behandlungsfehler). Die Annahme allein eines groben Behandlungsfehlers unterbricht den Zusammenhang dagegen nicht.

Schlagworte

MAGEN ZEIT RECHTSPRECHUNG BEHANDLUNGSFEHLER ENTSCHEIDUNG SCHMERZENSGELD GASTROPEXIE ZWERCHFELL PRAXIS BAUCHWAND NAHTMATERIAL PLEURITIS NARBE MAGENFUNDUS SICHERHEIT ES