CareLit Fachartikel
Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Befristung
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 6 · S. 228 bis 235
Dokument
176665
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von einem indizierten Rechtsmissbrauch ist i. d. R. auszugehen, wenn die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zehn Jahre überschreitet oder mehr als 15 Vertragsverlängerungen vereinbart wurden oder wenn mehr als zwölf Vertragsverlängerungen bei einer Gesamtdauer von mehr als acht Jahren vorliegen. In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften.
Schlagworte
RECHTSMISSBRAUCH
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
EINSTELLUNG
RECHT
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRÄGE
RICHTLINIE
ES
WAHRNEHMUNG
ARBEITSPLATZ
BEURTEILUNG
Die Personalvertretung
Berlin