CareLit Fachartikel

Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Befristung

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 6 · S. 228 bis 235

Dokument
176665
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
228 bis 235
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Von einem indizierten Rechtsmissbrauch ist i. d. R. auszugehen, wenn die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zehn Jahre überschreitet oder mehr als 15 Vertragsverlängerungen vereinbart wurden oder wenn mehr als zwölf Vertragsverlängerungen bei einer Gesamtdauer von mehr als acht Jahren vorliegen. In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften.

Schlagworte

RECHTSMISSBRAUCH ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG EINSTELLUNG RECHT ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRÄGE RICHTLINIE ES WAHRNEHMUNG ARBEITSPLATZ BEURTEILUNG Die Personalvertretung Berlin