CareLit Fachartikel

Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch Betriebsratsanhörung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 7 · S. 93 bis 96

Dokument
176890
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
93 bis 96
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Das Recht des Arbeitnehmers, sich erstmalig nach Zugang der Kündigung auf eine Schwerbehinderung und damit auf den Sonderkündigungsschutz gern. §§ 85 ff. SGB IX zu berufen, unterliegt der Verwirkung (§ 242 GBG). Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung ist von der Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG auszugehen. Hinzuzurechnen ist die Zeitspanne, innerhalb derer der Arbeitnehmer den Zugang der Information beim Arbeitgeber zu bewirken hat. Ein Berufen auf den Sonderkündigungsschutz innerhalb dieses Zeitraums ist regelmäßig nicht als illoyal verspätet anzusehen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG PERSONALRAT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHT RECHTSPRECHUNG LEUKÄMIE INTERNET ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN KRANKHEIT ZEIT BEURTEILUNG MENSCHEN ES ROLLE