CareLit Fachartikel
Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch Betriebsratsanhörung
Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 7 · S. 93 bis 96
Dokument
176890
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Recht des Arbeitnehmers, sich erstmalig nach Zugang der Kündigung auf eine Schwerbehinderung und damit auf den Sonderkündigungsschutz gern. §§ 85 ff. SGB IX zu berufen, unterliegt der Verwirkung (§ 242 GBG). Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung ist von der Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG auszugehen. Hinzuzurechnen ist die Zeitspanne, innerhalb derer der Arbeitnehmer den Zugang der Information beim Arbeitgeber zu bewirken hat. Ein Berufen auf den Sonderkündigungsschutz innerhalb dieses Zeitraums ist regelmäßig nicht als illoyal verspätet anzusehen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHT
RECHTSPRECHUNG
LEUKÄMIE
INTERNET
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
KRANKHEIT
ZEIT
BEURTEILUNG
MENSCHEN
ES
ROLLE