CareLit Fachartikel
Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 377 bis 378
Dokument
177003
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung „soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 1.1.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
URTEIL
ARBEITSVERTRAG
VERGÜTUNG
ARBEITSZEIT
NORDRHEIN-WESTFALEN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
Zeitschrift für Tarifrecht
München