CareLit Fachartikel

Erst Dekubitus und am Ende kommt der Richter

Schröder, G.; · Wundmanagement, Wiesbaden · 2017 · Heft 6 · S. 11 bis 13

Dokument
177031
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Wundmanagement, Wiesbaden
Autor:innen
Schröder, G.;
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 11
Seiten
11 bis 13
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
1864-1121
DOI

Zusammenfassung

Dekubitus kann auch für Versorger wie Ärzte, Pflegende oder Krankenhäuser Druck bedeuten: Immer mehr Fälle von Dekubitus werden zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt von den Krankenkassen geprüft und es kommt zu einer Schadensersatzforderung die zwischen 30. 000 und 150. 000 Euro betragen kann. Die Vorwürfe der Kostenträger: Das Risiko zur Entstehung eines Dekubitus sei nicht rechtzeitig festgestellt worden und die durchgeführten vorbeugenden Maßnahmen entsprechen nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung aktuellen Standards oder wurden zu spät eingeleitet. Letztlich wird meist auch eine fehlerhafte Behandl…

Schlagworte

KRANKENKASSE DEKUBITUS KRANKENHAUS PFLEGEHILFSMITTEL NATIONAL NEUROCHIRURGIE KRANKENHÄUSER DRUCK RISIKO BEIN ROLLE SCHADENSERSATZ PRAXIS BEURTEILUNG LEHRER UNTERLAGEN