Erst Dekubitus und am Ende kommt der Richter
Schröder, G.; · Wundmanagement, Wiesbaden · 2017 · Heft 6 · S. 11 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dekubitus kann auch für Versorger wie Ärzte, Pflegende oder Krankenhäuser Druck bedeuten: Immer mehr Fälle von Dekubitus werden zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt von den Krankenkassen geprüft und es kommt zu einer Schadensersatzforderung die zwischen 30. 000 und 150. 000 Euro betragen kann. Die Vorwürfe der Kostenträger: Das Risiko zur Entstehung eines Dekubitus sei nicht rechtzeitig festgestellt worden und die durchgeführten vorbeugenden Maßnahmen entsprechen nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung aktuellen Standards oder wurden zu spät eingeleitet. Letztlich wird meist auch eine fehlerhafte Behandl…