Plädoyer für eine ersatzlose Streichung des § 217 StGB
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 6 · S. 341 bis 344
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der liberale Rechtsstaat muss sich mithin gröstmöglicher weltanschaulicher Enthaltsamkeit befleißigen, um eine »Heimstatt aller Staatsbürger«, Christen, Konfessionslose, Humanisten, Stoiker und Epikureer sein zu können. Deshalb darf er aus dem Recht auf Leben keine moralische Pflicht zum Leben und aus dem Recht auf Suizid keine moralische Pflicht zum Suizid ableiten. Der Rechtsstaat muss in allseinen Gesetzen peinlich genau darauf achten, dass das Individuum der absolute Souverän seines eigenen Lebens und Sterbens bleibt. Denn die Würde des Einzelnen ist maßgeblich dadurch bestimmt, dass er selbst derjenige ist,…