CareLit Fachartikel

Keine Ironie im Arbeitszeugnis

Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 8 · S. 32 bis 33

Dokument
177791
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Grund abweichen darf. Den Entwurf des Arbeitnehmers änderte der Arbeitgeber an insgesamt 14 Stellen des Zeugnistextes ab. 13 dieser Änderungen betrafen positive Übertreibungen. So wurde aus einem „war Herr F. immer“ ein „war Herr F. selbstverständlich immer“ und aus einem „seiner sehr guten Auffassungsgabe“ ein „seiner extrem guten Auffassungsgabe“. Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung formulierte der Arbeitgeber komplett um. Aus einem „Wir bewerten ihn mit sehr gut.“wurde ein „Wenn es eine bessere Note als sehr gut geben würde, würden wir ihn damit beurteilen.“

Schlagworte

ARBEITGEBER ZEUGNIS ARBEITSRECHT ARBEITSZEUGNIS MITARBEITER BAUPLANUNG LEISTUNG VERHALTEN ES ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS RECHTSPRECHUNG HAND Altenheim Hannover