CareLit Fachartikel
Keine Ironie im Arbeitszeugnis
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 8 · S. 32 bis 33
Dokument
177791
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grund abweichen darf. Den Entwurf des Arbeitnehmers änderte der Arbeitgeber an insgesamt 14 Stellen des Zeugnistextes ab. 13 dieser Änderungen betrafen positive Übertreibungen. So wurde aus einem „war Herr F. immer“ ein „war Herr F. selbstverständlich immer“ und aus einem „seiner sehr guten Auffassungsgabe“ ein „seiner extrem guten Auffassungsgabe“. Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung formulierte der Arbeitgeber komplett um. Aus einem „Wir bewerten ihn mit sehr gut.“wurde ein „Wenn es eine bessere Note als sehr gut geben würde, würden wir ihn damit beurteilen.“
Schlagworte
ARBEITGEBER
ZEUGNIS
ARBEITSRECHT
ARBEITSZEUGNIS
MITARBEITER
BAUPLANUNG
LEISTUNG
VERHALTEN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
HAND
Altenheim
Hannover