CareLit Fachartikel
EuGH bejaht Indizienbeweis
Braem, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 8 · S. 13
Dokument
177861
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der EuGH hat im Falle eines Impfschadens entschieden, dass die Beweisführung zur Begründung eines Schadensersatzanspruches nach EU-Produkthaftungsrecht bei Fehlen eines wissenschaftlichen Nachweises auch durch ernsthafte, klare und übereinstimmende Indizien zulässig ist. Das Urteil bedeutet Beweiserleichterungen für Geschädigte und damit eine Stärkung des Patientenschutzes, wirft aber auch Fragen zu der in Deutschland geltenden Regelung zur Arzneimittelhaftung auf.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RECHT
URTEIL
RICHTLINIE
SOZIALWIRTSCHAFT
ENTWICKLUNG
DEUTSCHLAND
HEPATITIS
GESUNDHEITSZUSTAND
FAMILIE
KRANKHEIT
ZULASSUNG
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach