CareLit Fachartikel

EuGH bejaht Indizienbeweis

Braem, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 8 · S. 13

Dokument
177861
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Braem, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
13
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der EuGH hat im Falle eines Impfschadens entschieden, dass die Beweisführung zur Begründung eines Schadensersatzanspruches nach EU-Produkthaftungsrecht bei Fehlen eines wissenschaftlichen Nachweises auch durch ernsthafte, klare und übereinstimmende Indizien zulässig ist. Das Urteil bedeutet Beweiserleichterungen für Geschädigte und damit eine Stärkung des Patientenschutzes, wirft aber auch Fragen zu der in Deutschland geltenden Regelung zur Arzneimittelhaftung auf.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHT URTEIL RICHTLINIE SOZIALWIRTSCHAFT ENTWICKLUNG DEUTSCHLAND HEPATITIS GESUNDHEITSZUSTAND FAMILIE KRANKHEIT ZULASSUNG KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach