CareLit Fachartikel

MVZ können Tochter-MVZ gründen

Kienitz, K.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 8 · S. 30 bis 31

Dokument
177867
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Kienitz, K.;
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Entgegen der Auffassung zahlreicher Zulassungsausschüsse hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen entschieden, dass auch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ein weiteres MVZ gründen kann. Ärzte, die zugunsten einer Anstellung im MVZ auf ihre eigene vertragsärztliche Zulassung verzichtet haben, zählen zwar noch zum Gründerkreis, können aber keine weiteren MVZ gründen. Nach der Rechtsprechung des LSG Hessen haben sie aber die Möglichkeit, durch die Gründung eines Tochter-MVZ zu expandieren.

Schlagworte

MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM HESSEN APOTHEKER RECHTSFORM ENTSCHEIDUNG TRÄGERSCHAFT ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS ZAHNÄRZTE PERSONEN INTENTION KRANKENHÄUSER ORGANISATIONEN KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach