CareLit Fachartikel
MVZ können Tochter-MVZ gründen
Kienitz, K.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 8 · S. 30 bis 31
Dokument
177867
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entgegen der Auffassung zahlreicher Zulassungsausschüsse hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen entschieden, dass auch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ein weiteres MVZ gründen kann. Ärzte, die zugunsten einer Anstellung im MVZ auf ihre eigene vertragsärztliche Zulassung verzichtet haben, zählen zwar noch zum Gründerkreis, können aber keine weiteren MVZ gründen. Nach der Rechtsprechung des LSG Hessen haben sie aber die Möglichkeit, durch die Gründung eines Tochter-MVZ zu expandieren.
Schlagworte
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
HESSEN
APOTHEKER
RECHTSFORM
ENTSCHEIDUNG
TRÄGERSCHAFT
ZULASSUNG
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
ZAHNÄRZTE
PERSONEN
INTENTION
KRANKENHÄUSER
ORGANISATIONEN
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach