Die reformatio in peius im Betreuungsverfahren
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 8 · S. 142 bis 143
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob und wann im Betreuungsverfahren ein Verschlechterungsverbot gilt, lässt sich weder dem Gesetz noch der Rechtsprechung eindeutig entnehmen. Die Frage ist aber für die verfahrensrechtliche Stellung der Beteiligten höchst bedeutsam, da betreuungsgerichtliche Maßnahmen erheblich in Grundrechte des Betroffenen eingreifen können. Anlass zu dieser Besprechung gibt der Beschluss des BGH vom 7.12.2016 - XIIZB 458/15 (BtPrax 2017, 74 ff). Er trifft Anordnungen, die als Verböserung verstanden werden können. Der Senat ändert damit anscheinend seine bisherige Rechtsprechung zur reformatio in peius, ohne sich in den Gründe…